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Gründen 25. Juni 2026 8 Min. Lesezeit Min. Lesezeit

Buchhaltung und Steuern als Freelancer: Die wichtigsten Basics

Die wichtigsten Steuerthemen für Freelancer: Einkommenssteuer, Umsatzsteuer, Betriebsausgaben und wann ein Steuerberater sinnvoll ist.

Buchhaltung und Steuern als Freelancer: Die wichtigsten Basics

Warum Buchhaltung von Anfang an wichtig ist

Viele Freelancer starten mit dem Vorsatz: Buchhaltung mache ich später ordentlich. Später kommt dann die Steuererklärung und mit ihr das Chaos. Belege fehlen, Ausgaben sind nicht dokumentiert, der Steuerberater braucht ewig. Das muss nicht sein. Mit ein paar grundlegenden Gewohnheiten ist Buchhaltung als Freelancer beherrschbar.

Welche Steuern Freelancer kennen müssen

Einkommensteuer: Als Freelancer zahlst du auf deinen Gewinn Einkommensteuer. Wichtig: Du zahlst vierteljährliche Vorauszahlungen, sobald das Finanzamt dich dazu auffordert. Umsatzsteuer: Die meisten Freelancer sind umsatzsteuerpflichtig und stellen Rechnungen mit 19 Prozent Umsatzsteuer aus. Diese muss ans Finanzamt abgeführt werden. Ausnahme: Kleinunternehmerregelung bis 22.000 Euro Jahresumsatz. Gewerbesteuer: Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer. Gewerbliche Tätigkeiten schon. Die Abgrenzung ist nicht immer eindeutig.

Betriebsausgaben, die du absetzen kannst

Als Freelancer kannst du viele Ausgaben als Betriebsausgaben absetzen: Computer, Telefon, Software, Fachliteratur, Fortbildungen, Fahrtkosten, Homeoffice-Pauschale und ja, auch die Kosten für einen Coworking Space. Der Schreibtisch bei CoworkingNRW ist eine absetzbare Betriebsausgabe.

Wann ein Steuerberater sinnvoll ist

Ab einem Jahresumsatz von etwa 30.000 bis 40.000 Euro rechnet sich ein Steuerberater in der Regel. Vorher kann man mit einer guten Buchhaltungssoftware wie Lexoffice oder Sevdesk vieles selbst erledigen. Bei CoworkingNRW gibt es Members, die als Steuerberater arbeiten. Ein informelles Gespräch in der Küche kann viel Klarheit bringen.

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